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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2002 der Kommission vom 7. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates

Description

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2002 der Kommission vom 7. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Meldung gelisteter Seuchen innerhalb der Union und die Berichterstattung über gelistete Seuchen innerhalb der Union, in Bezug auf Formate und Verfahren für die Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und von Tilgungsprogrammen und die Berichterstattung darüber sowie für Anträge auf Anerkennung des Status „seuchenfrei“ sowie in Bezug auf das elektronische Informationssystem

Diese Durchführungsverordnung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht) enthält Vorschriften für die Meldung und Meldung festgestellter Seuchen der Kategorie E durch die Union; Fristen und Häufigkeit der Meldung und Meldung von Seuchen durch die Union; Format und Verfahren für die Berichterstattung an die Kommission über die Ergebnisse der Überwachungsprogramme der Union sowie der Tilgungsprogramme; Auflistung der Melde- und Melderegionen; Format und Verfahren für die Übermittlung von Informationen über Überwachungsprogramme der Union an die Kommission sowie für die Übermittlung der Entwürfe der Tilgungsprogramme und ihrer Leistungsindikatoren an die Kommission zur Genehmigung; und Verfahren für die Einrichtung und Nutzung von Tierseucheninformationssystemen (ADIS).

Details

Original Author(s)
European Commission
Topic(s)
Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit, Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
Geographical Coverage
European
Date
December, 2020
Source