Aquakultur in der EU
In der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union (EU) wird die Aquakultur definiert als „die Aufzucht oder Haltung von Wasserorganismen unter Verwendung von Techniken, die darauf abzielen, die Erzeugung der betreffenden Organismen über die natürliche Kapazität der Umwelt hinaus zu steigern, wobei die Organismen während der gesamten Aufzucht- und Kulturphase bis einschließlich der Ernte Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben“.
Die Aquakultur gehört zu den am schnellsten wachsenden Sektoren der Nahrungsmittelerzeugung der Welt und leistet einen immer wichtigeren Beitrag zur weltweiten Nahrungsmittelversorgung und zum Wirtschaftswachstum. In Europa spielt die Aquakultur eine entscheidende Rolle bei der sozioökonomischen Entwicklung von Küsten- und Flussgebieten sowie bei der Erhaltung der Meeresfluss- und Fischereikultur. Im Jahr 2020 erreichte der EU-Aquakultursektor ein Verkaufsvolumen von 1,2 Mio. Tonnen und einen Umsatz in Höhe von 3,9 Mrd. EUR und beschäftigte direkt rund 57tausend Menschen, die für rund 14tausend Unternehmen arbeiten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kleinst- und Kleinunternehmen, die in der Regel in Familienbesitz sind (STECF 22-17).
67 % der Aquakulturproduktion in der EU konzentrieren sich auf vier Mitgliedstaaten, nämlich Frankreich, Griechenland, Spanien und Italien. Mehr als die Hälfte der gesamten Aquakulturproduktion konzentriert sich auf Schalentiere, während Meeres- und Süßwasserfische etwa 21 % bzw. 28 % der Gesamtmenge ausmachen. Die am häufigsten gezüchteten Arten sind Muscheln, Forellen, Austern, Fleckbrasse, Wolfsbarsch, Karpfen und Thunfisch (EU-Aquakulturinfografik – Sozioökonomische Entwicklung (2008-2020)).
Rechtsgrundlage der EU-Aquakulturpolitik ist die GFP von 2013, die darauf abzielt, das Wachstum des Aquakultursektors in der EU zu unterstützen und gleichzeitig seine wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu gewährleisten, um den EU-Bürgern eine Quelle gesunder Lebensmittel zu bieten und zur Ernährungssicherheit beizutragen. Insbesondere wird in Artikel 34 („Förderung einer nachhaltigen Aquakultur“) eine Methode der offenen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt, die auf den strategischen Leitlinien der Kommission für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU beruht (die erstmals 2013 angenommen und 2021 überarbeitet wurden). Diese Leitlinien bilden den zentralen Pfeiler der strategischen Koordinierung der Aquakulturpolitik in der Union und zielen auf den Aufbau eines wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Aquakultursektors in der EU ab; beteiligt sich am ökologischen Wandel; sorgt für gesellschaftliche Akzeptanz und Verbraucherinformation; Förderung von Wissen und Innovation. Auf dieser Grundlage wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre mehrjährigen nationalen Strategiepläne für die Aquakultur zu überprüfen, in denen sie ihre Pläne, Ziele und geeigneten Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in ihrem Hoheitsgebiet darlegen müssen. Veröffentlichte MNSPs, einschließlich einer Zusammenfassung in englischer Sprache, finden Sie im Abschnitt Länderinformationen auf der AAM-Website.
Die Umsetzung der strategischen Leitlinien und der MNSPs wird durch Mittel aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) unterstützt, der von 2021 bis 2027 läuft. Mit anderen EU-Finanzierungsprogrammen wie Horizont Europa oder BlueInvest II werden auch Forschung und Projekte im Zusammenhang mit der Aquakultur finanziert.
Weitere Informationen über den Aquakultursektor in der EU finden Sie unter folgenden Links:
- Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Kommission (GD MARE)
- Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) – Der Aquakultursektor der EU – Wirtschaftsbericht 2022 (STECF) (STECF)
EU-Mechanismus für die Unterstützung der Aquakultur
Mit dem EU-Aquakulturhilfemechanismus (AAM) sollen die Mitgliedstaaten, die Aquakulturindustrie und andere einschlägige Interessenträger bei der Umsetzung der strategischen Leitlinien 2021–2030 für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU unterstützt werden, indem logistische, administrative und technische Hilfe sowie eine zentrale Anlaufstelle für Wissen und Verfahren im Bereich der nachhaltigen Aquakultur in der EU bereitgestellt werden.
Der Unterstützungsmechanismus ist Teil eines Dienstleistungsvertrags, der von der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) und der GD MARE gemeinsam verwaltet wird. Das Konsortium wird von NTT DATA, Poseidon, SCOPE – Netcompany,der Europäischen Aquakulturgesellschaft (EAS) und der Europäischen Plattform für Aquakulturtechnologie und Innovation (EATIP) koordiniert. Der Dienstleistungsvertrag begann im Juli 2024 und läuft bis Juni 2026.
Ziele
Die AAM bietet der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten logistische, technische und administrative Unterstützung bei der Umsetzung der neuen strategischen Leitlinien.
Insbesondere sind mehrere Ziele von entscheidender Bedeutung, damit die EU-AAM ihr endgültiges Ziel erreichen kann:
- Sammlung und Austausch von Wissen, bewährten Verfahren, Förderung einschlägiger Veranstaltungen, Verbreitung von Nachrichten und anderen Informationen über nachhaltige Aquakultur in der EU.
- Bereitstellung von technischem Fachwissen im Bereich der nachhaltigen Aquakultur durch Unterstützung der EU-Kommission bei der Ausarbeitung von Leitfäden und Hintergrundpapieren zu verschiedenen Aspekten der Aquakulturpolitik
- Entwicklung von Schulungs- und E-Learning-Instrumenten zu diesen Leitfäden und Hintergrundpapieren
- Beantwortung von Fragen der Mitgliedstaaten und Interessenträger zu den erarbeiteten Leitfäden
- Organisation von Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Schulungen und technischen Sitzungen, die sich an die EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturindustrie und andere Interessenträger richten, um die Umsetzung der strategischen Leitlinien der EU für die Aquakultur zu unterstützen.