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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates

Description

Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen

Diese Durchführungsverordnung enthält Vorschriften für die gelisteten Seuchen gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht), die den Status „seuchenfrei“ und „Nichtimpfung“ bestimmter Mitgliedstaaten sowie die Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen betreffen. In der Tat werden die Mitgliedstaaten aufgeführt, deren gesamtes Hoheitsgebiet den Status „seuchenfrei“ oder ein genehmigtes Tilgungsprogramm gemäß dem Tiergesundheitsrecht hat; sowie Zonen oder Kompartimente eines Mitgliedstaats, in denen mehr als 75 % des Hoheitsgebiets den Status „seuchenfrei“ haben oder einem Tilgungsprogramm unterliegen; und schließlich Zonen oder Kompartimente eines Mitgliedstaats mit dem Status „seuchenfrei“ oder einem Tilgungsprogramm unterliegen, wenn das Wassereinzugsgebiet, das diese Zonen oder Kompartimente versorgt, mit einem anderen Land (Mitgliedstaat oder Nicht-EU) geteilt wird.

Details

Original Author(s)
European Commission
Topic(s)
Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit, Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
Geographical Coverage
European
Date
April 2021, last updated in February 2022
Source