Description
Mit der vorliegenden Richtlinie (EU) 98/58 werden Mindeststandards für den Schutz von Tieren festgelegt, die für landwirtschaftliche Zwecke gezüchtet oder gehalten werden. Sie gilt für alle Tiere, einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien, die zur Herstellung von Lebensmitteln, Wolle, Haut oder Pelz oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Sie enthält allgemeine Anforderungen an Zuchtfische.
Details
- Original Author(s)
- Council of the European Union
- Topic(s)
- Tierwohl, Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
- Geographical Coverage
- European
- Date
- July 1998, last updated in December 2019
- Source