Description
Die vorliegende Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 enthält die Vorschriften für die Tötung von Tieren, die zur Erzeugung von Lebensmitteln, Wolle, Haut oder Pelz oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden, sowie für die Tötung von Tieren zum Zwecke der Bestandsräumung. Für Zuchtfische enthält die Verordnung nur allgemeine Anforderungen, wie z. B. die in Artikel 3 Absatz 1 festgelegten, die für das Töten von Fischen gelten.
Details
- Original Author(s)
- Council of the European Union
- Topic(s)
- Tierwohl, Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
- Geographical Coverage
- European
- Date
- September 2009, last updated in December 2019
- Source