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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 mit Listen von Drittstaaten, Gebieten oder Zonen, aus denen die Einfuhr von Tieren, Keimprodukten und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist.

Description

Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist

Diese Durchführungsverordnung enthält eine Liste von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben bzw. – im Falle von Aquakulturtieren – Kompartimenten derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die in den Anwendungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallen, in die Union zulässig ist. Sie enthält auch bestimmte allgemeine Regeln und Bedingungen für diese Listen.

Details

Original Author(s)
European Commission
Topic(s)
Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
Geographical Coverage
European
Date
March 2021, last updated in May 2022
Source