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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Delegierte Verordnung (EU) 2020/990 der Kommission vom 28. April 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates

Description

Delegierte Verordnung (EU) 2020/990 der Kommission vom 28. April 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheits- und Bescheinigungsanforderungen an Verbringungen von Wassertieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren innerhalb der Union

In der vorliegenden Delegierten Verordnung (EU) 2020/990 sind die Vorschriften und Risikominderungsmaßnahmen festgelegt, die die in der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht) beschriebenen Tiergesundheitsanforderungen in Bezug auf Verbringungen von Wassertieren, einschließlich solcher, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Aquakulturtieren innerhalb der Union ergänzen. Zweck dieser Vorschriften ist es, die Ausbreitung eines erheblichen Risikos von Wasserseuchen im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 zu verhindern.

Details

Original Author(s)
European Commission
Topic(s)
Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit, Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
Geographical Coverage
European
Date
April, 2020
Source