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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Verordnung 2020/1706 des Rates vom 13. November 2020 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2021-2023

Description

Alle drei Jahre legt die EU autonome Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse fest. Ein Zollkontingent ermöglicht die Einfuhr einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses in die EU zu einem ermäßigten Zollsatz, was dazu beiträgt, das Angebot an Rohstoffen zu erhöhen, auf die die verarbeitende Industrie in der EU angewiesen ist, und zwar in Zeiten, in denen das Angebot in der EU nicht hoch genug ist, um die Nachfrage zu decken. In diesem Dokument werden die autonomen Zollkontingente für den Zeitraum 2021-2023 festgelegt.

Details

Original Author(s)
Council of the European Union
Topic(s)
Regulierungs- und Verwaltungsrahmen, Steuerung
Geographical Coverage
European
Date
November 2020, last updated on January 2021
Source