Description
Mit der vorliegenden Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission werden die Vorschriften für KMU-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor festgelegt, wobei der Höchstbetrag auf 30,000 EUR je Begünstigten über einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt wird. Diese Mindesthilfe ist an Bedingungen geknüpft und kann für bestimmte in der Verordnung aufgeführte Situationen nicht in Anspruch genommen werden.
Details
- Original Author(s)
- European Commission
- Topic(s)
- Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
- Geographical Coverage
- European
- Date
- June 2014, last updated in December 2020
- Source