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EU Aquaculture Assistance Mechanism

Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor

Description

Mit der vorliegenden Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission werden die Vorschriften für KMU-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor festgelegt, wobei der Höchstbetrag auf 30,000 EUR je Begünstigten über einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt wird. Diese Mindesthilfe ist an Bedingungen geknüpft und kann für bestimmte in der Verordnung aufgeführte Situationen nicht in Anspruch genommen werden.

Details

Original Author(s)
European Commission
Topic(s)
Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
Geographical Coverage
European
Date
June 2014, last updated in December 2020
Source