Description
Durchführungsverordnung (EU) 2021/2037 der Kommission vom 22. November 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ausnahmen von der Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Aquakulturbetrieben und zur Führung von Aufzeichnungen
In der Verordnung (EU) 2016/429 sind die Pflicht der Unternehmer zur Registrierung von Aquakulturbetrieben und die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen durch Unternehmer, die Aquakulturbetriebe betreiben, und für Transportunternehmer, die Wassertiere befördern, festgelegt. Die vorliegende Durchführungsverordnung (EU) 2021/2037 enthält Durchführungsbestimmungen zu den Arten von Aquakulturbetrieben, die von den Mitgliedstaaten von der Registrierungspflicht ausgenommen werden können, da sie ein unerhebliches Risiko der Ausbreitung gelisteter oder neu auftretender Seuchen darstellen. Sie enthält auch Durchführungsbestimmungen zu den Arten von Aquakulturbetrieben und Transportunternehmern von Wassertieren, die von den Mitgliedstaaten von der Pflicht zur Führung bestimmter Arten von Aufzeichnungen ausgenommen werden können.
Details
- Original Author(s)
- European Commission
- Topic(s)
- Regulierungs- und Verwaltungsrahmen
- Geographical Coverage
- European
- Date
- November 2021
- Source