In den letzten 20 Jahren war die Süßwasseraquakultur in der EU mit zahlreichen Einschränkungen konfrontiert, darunter mangelnde Investitionen und Innovationen, geringe Produktvielfalt auf dem Markt (z. B. hauptsächlich lebende und frische Erzeugnisse...
Diese Studie soll ein besseres Verständnis des Aquakultursektors in der EU, seiner Größe und seines Wachstumspotenzials vermitteln. Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der Branche, wobei auch das zunehmend anspruchsvolle Kreislaufsystem für Aquakultur...
Das allgemeine Ziel dieser Studie besteht darin, zu bewerten, wie die maritime Raumplanung bestimmten Sektoren der blauen Wirtschaft zugutekommt, um die Ergebnisse in die einschlägigen EU-Politiken und die für die Umsetzung der maritimen Raumordnung...
In diesem Bericht wird das Gesamtergebnis der 2019 und 2020 durchgeführten amtlichen Kontrollen der Mitgliedstaaten und Kontrolltätigkeiten der Kommission dargestellt, deren Ziel es ist, ein hohes Gesundheitsschutzniveau und ein hohes Maß an...
Mit der vorliegenden Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission werden die Vorschriften für KMU-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor festgelegt, wobei der Höchstbetrag auf 30,000 EUR je Begünstigten über einen Zeitraum von drei Jahren...
In der vorliegenden Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 der Kommission sind die Bedingungen für bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor festgelegt, die als mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar gelten.
Mit diesem Aktionsplan (2021-2027) soll die Entwicklung des ökologischen/biologischen Sektors beschleunigt werden, indem Produktion und Verbrauch von ökologischen/biologischen Erzeugnissen gefördert werden.
Mit dem vorliegenden Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission werden ein guter Umweltzustand von Meeresgewässern sowie Kriterien, Spezifikationen und standardisierte Methoden für ihre Überwachung und Bewertung festgelegt.
Der Null-Schadstoff-Aktionsplan ist ein wichtiges Ergebnis des europäischen Grünen Deals. Sie zielt darauf ab, die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden bis 2050 auf kein schädliches Niveau zu reduzieren. Daher werden Ziele für 2030 festgelegt...
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/260 der Kommission vom 11. Februar 2021 über die Genehmigung nationaler Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bestimmter Wassertierseuchen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen...