Skip to main content
EU Aquaculture Assistance Mechanism

Brütereistandard

Description

Die folgenden Standards für bewährte Aquakulturverfahren gelten für alle Aquakulturbrütereien und Aufzuchtanlagen, in denen Eier und/oder junge Wassertiere für den Transport in andere Aquakulturanlagen erzeugt werden, sowie für alle Arten, für die BAP-Betriebsstandards verfügbar sind. Bei den Produktionsanlagen kann es sich um Teiche oder Tanks an Land mit gezielten Wassereinflüssen und -abflüssen, um Flöße oder Netzbuchten (Käfige), die in einem Wasserkörper schwimmen, handeln. Für die Zwecke dieses Standards sind „Brutereien“ oder „Brutanlagen“ die Gattungsbegriffe, die zur Beschreibung solcher Einrichtungen verwendet werden. Im Rahmen dieses Dokuments umfasst der Begriff „Brutanlage“ auch die Baumschule. Bei mehrphasigen Brütereien, die im Eigentum eines einzigen Unternehmens stehen, kann der Umfang der jährlichen Prüfung durch Dritte je nach den physischen Standorten der Anlagen und anderen Faktoren auf die letzte Produktionsphase beschränkt werden, die der Verbringung oder dem Verkauf lebender aquatischer Erzeugnisse an einen landwirtschaftlichen Betrieb vorausgeht, in dem die Tiere für den menschlichen Verzehr geerntet werden. Andere verbundene „vorgelagerte“ Produktionsvorgänge müssen im Rahmen des gesamten Anwendungsbereichs des BAP Hatchery and Nursery Standard intern geprüft werden. Zu den
Prozessen, die innerhalb des allgemeinen Anwendungsbereichs von Brütereien auftreten können, gehören: 
- Erwerb, Erzeugung, Selektion und Bewirtschaftung von Brutbeständen – Laich-
und Larvenhaltung von Weichtieren –
Eiersammlung, Befruchtung, Inkubation und Schlupf – Larvalenzucht – Futter-
und Fütterungsverfahren – eine

Aufzuchtphase oder eine mittlere Jungtierproduktionsphase, die selbst aus einer oder mehreren Phasen bestehen kann –
Behandlung von Tieren, um Sterilität zu erzeugen, das Geschlecht zu manipulieren oder Schutz vor Krankheitserregern zu erreichen oder um Krankheiten zu behandeln oder davor zu schützen. 
Außer bei bestimmten Weichtierarten ist die Sammlung und Aufzucht von Eiern, Larven oder Jungtieren aus freier Wildbahn zur Verwendung als Besatzmaterial in Brütereien oder Zuchtbetrieben nach diesen Standards weder zulässig noch zulässig. 
Die oben genannten Prozesse können in Folge an einem Ort oder an mehreren Orten mit lebenden aquatischen Erzeugnissen durchgeführt werden, die zwischen ihnen übertragen werden. Bei Anlagen mit mehreren Standorten gilt jeder Standort als separate Einrichtung für die BAP-Zertifizierung. Einige Anforderungen können nur für bestimmte Produktionssysteme gelten (z. B. Erdteichanlagen, Anlagen, die Abwässer erzeugen, oder Anlagen mit Netzbuchten). In jedem Abschnitt der Norm und der Leitlinie wird angegeben, welche spezifischen Normen für die verschiedenen Produktionssysteme gelten.

Details

Original Author(s)
Global Seafood Alliance - GSA
Topic(s)
Steuerung, Tierwohl, Zugang zu Weltraum und Wasser, Umweltverträglichkeit
Geographical Coverage
International
Date
April, 2022
Source