Aquakulturerzeugnisse der EU werden nach hohen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards erzeugt, da es eine Vielzahl von EU-Rechtsvorschriften gibt, die verschiedene Aspekte abdecken, die die Aquakulturerzeuger einhalten müssen (z. B. Rechtsvorschriften über Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, veterinärmedizinische Behandlungen, Wasserqualität, Rechtsvorschriften über die Einführung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten usw.).