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EU Aquaculture Assistance Mechanism

2. Was muss ich tun, wenn ich eine Aquakulturtätigkeit in der EU aufnehmen möchte?

— Bevor Aquakulturbetriebe betrieben werden können, müssen künftige Aquakulturerzeuger eine Genehmigung von den zuständigen nationalen Behörden einholen (manchmal können regionale Behörden für Genehmigungen zuständig sein). Die Behörden prüfen, ob der geplante Standort geeignet ist. Außerdem untersuchen sie genau die potenziellen Auswirkungen des Aquakulturbetriebs auf die Umwelt.

— Aquakulturerzeuger benötigen eine Genehmigung, bevor sie Meer- oder Süßwasser für den Betrieb nutzen. Bei der Rückführung in die Umwelt darf sich der Zustand des Wasserkörpers nicht verschlechtern.

— Darüber hinaus müssen Aquakulturbetriebe von den für Tiergesundheit zuständigen Gesundheitsbehörden registriert oder zugelassen sein, und sowohl der Landwirt als auch diese Behörden sind verpflichtet, mögliche Seuchen zu überwachen.

— Sobald alle Autoritäten vorliegen, müssen die Aquakulturerzeuger mehrere Bedingungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Aquakulturtätigkeiten der Umwelt, der Gesundheit von Mensch und Tier und dem Tierschutz Rechnung tragen.

— Zugelassene Betriebe müssen ihre Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin überwachen.

— Zum Schutz der Umwelt dürfen die Hersteller nur zugelassene Futtermittel, Reinigungsmittel und Arzneimittel verwenden.

— Was die Tiergesundheit betrifft, so sind die Landwirte auch verpflichtet, mehrere Aufzeichnungen zu führen, u. a. darüber, wie viele Tiere den Betrieb ein- und verlassen und wie viele sterben. Sie müssen auch die Maßnahmen aufzeichnen, die sie zur Prävention und zum Management von Seuchenrisiken ergreifen. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher müssen die Aquakulturbetreiber strenge Vorschriften zur Lebensmittelhygiene und Tiergesundheit einhalten. Sie dürfen nur zugelassene und kontrollierte Futtermittel verwenden.

— Die Verwendung von Tierarzneimitteln erfordert eine Verschreibung durch einen Tierarzt, und nur zugelassene Tierarzneimittel sind unter Einhaltung der vorgeschriebenen Wartezeiten und Rückstandshöchstmengen zulässig. Die Landwirte müssen alle von ihnen verwendeten Tierarzneimittel aufzeichnen und eine Kopie der Verschreibungen aufbewahren.

— Darüber hinaus müssen die Landwirte während ihres gesamten Produktionszyklus sowie während der Schlachtung und des Transports eine humane Behandlung von Nutztieren gewährleisten.