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EU Aquaculture Assistance Mechanism

25. Wie verfolgt die EU den Einsatz von Antibiotika und antimikrobielle Resistenzen in der Aquakultur?

Der Ansatz der EU für den Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren beruht in erster Linie auf strengen Regulierungsmaßnahmen, die in der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und auch in der Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 in Bezug auf die Verabreichung von Tierarzneimitteln über Arzneifuttermittel festgelegt sind. Der EU-Rechtsrahmen verbietet den Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung oder Ertragssteigerung. Die Verwendung aller antimikrobiellen Mittel unterliegt einer tierärztlichen Verschreibung nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen ordnungsgemäßen Bewertung durch einen Tierarzt. Bestimmte antimikrobielle Mittel dürfen nicht bei Tieren eingesetzt werden, da sie der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind. Der vorbeugende Einsatz von Antibiotika ist nur einem einzelnen Tier in Ausnahmefällen und unter genau festgelegten Umständen gestattet. Darüber hinaus wird auf EU-Ebene ein Pharmakovigilanz-System eingerichtet, bei dem die Mitgliedstaaten, die Kommission, die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Zulassungsinhaber bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Tierarzneimittel zusammenarbeiten.

Der EU-Verkauf antimikrobieller Tierarzneimittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, einschließlich der Lebensmittelgewinnung dienender Wassertiere, wurde bis 2022 auf freiwilliger Basis überwacht. Ab 2023 werden die Verkäufe im Rahmen eines neuen, rechtsverbindlichen Systems überwacht. Anhand dieser Daten werden die Fortschritte bei der Verwirklichung des angestrebten Ziels verfolgt, die Gesamtverkäufe antimikrobieller Mittel für Nutztiere und in der Aquakultur bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 50 % zu senken (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ea0f9f73-9ab2-11ea-9…). Ab 2026 müssen die Mitgliedstaaten Daten über die Verwendung antimikrobieller Mittel bei Fischen pro Kategorie (Atlantiklachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch, Karpfen) erheben. Diese Daten über den Einsatz antimikrobieller Mittel sollten die Grundlage für die Festlegung gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) bilden.

In den „Strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030“ wird betont, dass die Abhängigkeit von Antibiotika durch verbesserte Haltungspraktiken verringert werden muss. Diese Praktiken, die auf die Förderung des Tierschutzes und die Prävention von Krankheiten abzielen, sind von entscheidender Bedeutung, um die mit dem Einsatz von Antibiotika verbundenen Risiken zu mindern und den Missbrauch von Antibiotika zu unterbinden und gleichzeitig mit den Zielen der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit in Einklang zu bringen.

Im Juli 2022 stellten die Kommission und die Mitgliedstaaten antimikrobielle Resistenzen (AMR) als eine der drei wichtigsten Gesundheitsgefahren fest. Es wurde ein umfassender Bericht über die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (https://health.ec.europa.eu/publications/overview-report-member-states-…) veröffentlicht (Frage „Eine Gesundheit“, d. h. die Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzen und die Umwelt umfasst und eine vielschichtige grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr, die nicht von einem Sektor allein oder von einzelnen Ländern allein angegangen werden kann).

Am 26. April 2023 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ an, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren wie Zuchtfischen zu ergreifen, um das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Landwirtschaft zu verringern und anschließend den Bedarf an antimikrobiellen Mitteln zu verringern. Und am 13. Juni 2023 nahm der Rat die Empfehlung zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ (https://health.ec.europa.eu/publications/council-recommendation-steppin…) an. Die Empfehlungen zielen darauf ab, den umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel zu fördern, indem konkrete Ziele für antimikrobielle Resistenzen und den Antibiotikaverbrauch in der menschlichen Gesundheit festgelegt werden. Sie fordern die Mitgliedstaaten ferner auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren wie Zuchtfischen zu ergreifen, um das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Landwirtschaft zu verringern und anschließend den Bedarf an antimikrobiellen Mitteln zu verringern.

Wie in den Abschnitten 8 und 9 der Empfehlung zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ erwähnt, sind einige Strategien zur Verringerung der Abhängigkeit von Antibiotika in der Aquakultur: I) Annahme von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten; II) Erlass von Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren in Fischzuchtbetrieben, wozu die Unternehmer gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht) verpflichtet sind; Förderung von Zuchtmethoden in der Aquakultur zur Entwicklung krankheitsresistenter Stämme; IV) Förderung des Einsatzes von Impfungen und Alternativen zur Prävention bestimmter Krankheiten (Impfstoffe bieten gezielte Immunität gegen bestimmte Krankheitserreger; sie bringen jedoch Herausforderungen wie z. B. artenspezifische Beschränkungen mit sich.); Förderung der Entwicklung und Verwendung innovativer Futtermittelzusatzstoffe, einschließlich Futtermittelzusatzstoffen zur Verbesserung des physiologischen Zustands von Tieren wie insektenbasierte Futtermittel (diese Futtermittel sind reich an Proteinen, Chitin und bioaktiven Verbindungen (z. B. Laurinsäure), die die Vielfalt der Darmmikrobiota verbessern, die Krankheitsresistenz verbessern und die Abhängigkeit von Fischmehl verringern können), Probiotika (Probiotika, z. B. Bacillus und Lactobacillus, Verbesserung der Immunität, des Wachstums und der Stresstoleranz bei gleichzeitiger Unterdrückung von Krankheitserregern), Präbiotika (z. B. Fructooligosaccharide (FOS) und Mannanoligosaccharide (MOS) zur selektiven Stimulierung nützlicher Darmbakterien, Verbesserung der Nährstoffabsorption und Immunreaktionen) und symbiotisch (die Probiotika und Präbiotiken kombinieren, synergistisch die Resistenz gegen Krankheiten, die Darmmorphologie und die Mikrobiomebilanz verbessern); VI) Gewährleistung einer kontinuierlichen Schulung in Bezug auf Kenntnisse in den Bereichen Infektionsprävention und -bekämpfung und Biosicherheit für das gesamte Personal der Fischzuchtbetriebe (auch gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2016/429); VII) Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Klärschlammbewirtschaftung zur Verhütung von Krankheiten und anderen Krankheitserregern.

Diese alternativen Strategien stehen im Einklang mit den FAO/WHO-Leitlinien und fördern umweltfreundliche Aquakulturverfahren, die die Fischgesundheit verbessern, Abfälle minimieren und ökologische Schäden verringern.

Um den Rechtsrahmen der EU zu stärken, setzen die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Strategiepläne für die Aquakultur um, die Ziele für die Verringerung antimikrobieller Resistenzen enthalten und häufig mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unterstützt werden. Diese Pläne zielen darauf ab, den Schutz vor biologischen Gefahren zu verbessern, Impfprogramme zu fördern und Investitionen in alternative Therapien zu fördern.

Die EU stellt auch Mittel für Projekte im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen im Aquakultursektor bereit (Horizont Europa und EMFAF). Beispielsweise konzentriert sich Cure4Aqua auf die Entwicklung biobasierter Alternativen zu Antibiotika und NeoGiANT, bei dem landwirtschaftliche Nebenprodukte in natürliche antimikrobielle Formulierungen eingesammelt werden.